Die Kanzlei Burger-Scheidlin wurde im Jahre 1950 von Dr. Kurt Burger-Scheidlin in Klagenfurt gegründet. Zunächst noch als Einzelanwalt vor allem im Bereich Zivil- und öffentlichem Recht tätig, erweiterte sich die Kanzleigemeinschaft durch den Eintritt von Dr. Hanno Burger-Scheidlin im Jahr 1980 um die Tätigkeitsfelder Insolvenz,- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
Mit der Gründung der Burger-Scheidlin Rechtsanwaltsgesellschaft im Jahre 2001 durch Dr. Hanno Burger-Scheidlin wurde diese neue Möglichkeit der Vergesellschaftung von Rechtsanwälten als einer der ersten Kanzleien in Kärnten wahrgenommen. Durch den Eintritt von Dr. Georg Burger-Scheidlin, LL.M. im Jahr 2014 wurde die Kanzlei um nunmehr die dritte Generation von Rechtsanwälten der Familie Burger-Scheidlin erweitert.
Abberufung von Stiftungsvorständen – Unterbrechung des Verfahrens?
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